Bankertipp November 2011
Behalten Sie Ihr Leben in der Hand.
Jederzeit können Menschen in die Lage kommen, nicht mehr für sich selbst sprechen und handeln zu können, etwa durch einen Unfall oder einen Schlaganfall. Durch Vollmachten behalten Sie auch in diesem Fall Ihre Selbstbestimmung
Nach deutschem Recht haben nur Eltern gegenüber minderjährigen Kindern ein umfassendes Sorgerecht. Eltern dürfen für ihre Kinder entscheiden und sie in allen Angelegenheiten vertreten. Volljährige Personen müssen dagegen ihre Vertretung im Falle der Geschäftsunfähigkeit vorab regeln - sonst muss das Betreuungsgericht tätig werden.
Also an guten Tagen für schlechte vorsorgen, heißt es bei Vollmachten. Denn sie dürfen nur im Vollbesitz der geistigen Kräfte erteilt werden. Jeder kann entscheiden, ob einer Person des Vertrauens eine Generalvollmacht oder verschiedenen Personen Vollmachten zu unterschiedlichen Bereichen wie Vermögen, Wohnen oder Behörden erteilt werden. Spezielle Vollmachten braucht es auch für die Einwilligung in bestimmte ärztliche Behandlungen.
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