Bankertipp September 2011
Der Gesetzgeber hat entschieden:
Der Garantiezins für neue Lebens- und Rentenversichgerungen wird zum 1.1.2012 von 2,25% auf 1,75 % gesenkt.
Die Höhe des Garantiezinses wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Als Reaktion auf die lang anhaltende Niedrigzinsphase hat das Ministerium beschlossen, den Garantiezins um 0,5 Prozentpunkte zu senken.
Eine Vorgabe, die für alle Anbieter von Lebensversicherungen verbindlich ist.
Für alle schon bestehenden Verträge ändert sich nichts. Diese erhalten weiterhin den bei Vertragsabschluss garantierten Zins.
Weiter gilt für eine geförderte Rente: Mit einem Abschluss in diesem Jahr ist noch ein flexibler Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr gesichert! Aber bei Riester- und Rürup-Renten sowie bei Verträgen der betrieblichen Altersversorgung wird der frühestmögliche Rentenbeginn für neue Abschlüsse ab 2012 auf das 62. Lebensjahr erhöht.
Handeln Sie jetzt und sichern Sie sich noch 2011 die Vorteile der derzeitigen Vertragsgestaltung.
Erhöhen Sie Ihre bestehenden Verträge bzw. tätigen Sie einen Neuabschluß.
Jetzt 2,25% Garantiezins und Rente ab 60 sichern!
Beratung gibt es in allen Geschäftsstellen der Volks- und Raiffeisenbank.

